Rechtslage im Bestandsbau
Viele Betreiber wiegen sich in falscher Sicherheit durch den „Bestandsschutz“. Doch die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) oder eine Nutzungsänderung können sofortige Nachrüstpflichten (z.B. Freilaufschließer) auslösen. Wir führen für Ihr Objekt ein Audit durch und trennen zwischen „muss“ und „kann“.
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