Feststellanlagen monatlich prüfen: Ihre Pflicht als Betreiber

Eigenüberwachung nach DIN 14677

Zusätzlich zur jährlichen Fachwartung ist der Betreiber verpflichtet, die Funktionsfähigkeit monatlich selbst zu testen. Wir schulen Ihre Haustechnik, worauf bei der Handauslösung und dem freien Schwenkbereich zu achten ist. Nur so bleibt die Betriebszulassung Ihrer Anlage dauerhaft erhalten.

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