Im Schadensfall fordert der Staatsanwalt das Prüfbuch. Fehlt die lückenlose Dokumentation der monatlichen Funktionsprüfungen und der jährlichen Wartung, greift die Beweislastumkehr. Der Betreiber muss beweisen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat – ein fast unmöglicher Akt ohne rechtssicheres Protokoll.
"Ein Stempel ohne detaillierte Mängelliste ist im Ernstfall wertlos."
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