Schluss mit Unsicherheit: So halten Sie Ihre Prüffristen im Brandschutz rechtssicher ein.
📞 02642 99 858 30Viele Betreiber wissen, dass geprüft werden muss, sind aber bei den Intervallen unsicher. Je nach Einrichtung, Nutzung und technischer Ausführung gelten unterschiedliche Anforderungen. Pauschale Annahmen führen hier schnell zu gefährlichen Sicherheitslücken.
Bei Feststellanlagen (FSA) ist die monatliche Funktionsprüfung durch den Betreiber und die jährliche Wartung durch eine Fachkraft (DIN 14677) Pflicht. Auch Brandschutztüren unterliegen je nach Nutzung (z.B. ASR A1.7) jährlichen Prüfzyklen.
Im Schadensfall verlangen Versicherungen lückenlose Nachweise. Wir helfen Ihnen, objektspezifische Wartungspläne zu erstellen, die exakt auf Ihre Räumlichkeiten und Fluchtwegunterlagen abgestimmt sind – für 100% Rechtssicherheit.
Die Einhaltung der Wartungsintervalle ist kein bloßer Formalismus, sondern lebenswichtig. Der Türservice Mittelrhein übernimmt für Sie das Fristenmanagement. Wir prüfen Ihre Brandschutztüren und Feststellanlagen termingerecht und dokumentieren alle Arbeiten rechtssicher. So vermeiden Sie Bußgelder und sichern im Ernstfall den Versicherungsschutz Ihres Unternehmens.
Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf Ihren Wartungsplan werfen. Wir beraten Sie herstellerunabhängig und kompetent.
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