Feststellanlagen dienen dazu, Brand- oder Rauchschutzabschlüsse im Normalbetrieb offen zu halten und sie im Brandfall selbsttätig zu schließen. Damit diese Funktion zuverlässig gewährleistet bleibt, sind wiederkehrende Prüfungen sowie eine dokumentierte Instandhaltung vorgeschrieben. Die Türservice Mittelrhein GmbH führt diese Prüfungen nach den technisch anerkannten Regeln und Herstellervorgaben durch.


Prüfumfang

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN 14677 und der DIBt-Richtlinie über Feststellanlagen sowie den geltenden Herstelleranforderungen und umfasst unter anderem:

  • Sichtprüfung der Gesamtanlage und ihrer Komponenten
  • Funktionsprüfung der Haltevorrichtungen und Auslöseeinrichtungen
  • Prüfung der Rauchmelder/Auslösekomponenten im Rahmen der Anlage
  • Auslösungstest zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Schließvorgangs
  • Kontrolle der Beschilderung und zulässigen Betriebsbedingungen
  • kleinere Instandsetzungen im Rahmen der Prüfung (z. B. Justierungen)
  • Erstellung eines prüffähigen Protokolls

Betreiberpflichten & Intervalle

Die wiederkehrende Prüfung ist Bestandteil der Betreiberpflichten für brandschutzrelevante Bauteile. Sie erfolgt in festgelegten Intervallen, um die Funktionsfähigkeit dauerhaft nachzuweisen und den normkonformen Betrieb zu dokumentieren.


Dokumentation

Für jede Prüfung erhalten Sie eine nachvollziehbare Dokumentation mit:

  • Protokoll der durchgeführten Prüfungen
  • Nachweis der Funktionsauslösung
  • Mängelliste mit Maßnahmenempfehlung (falls relevant)
  • Eignung zur Vorlage bei Aufsichten, Behörden, Versicherungen oder in Audits

Einsatzgebiet

Die Prüfung von Feststellanlagen führen wir in folgenden Regionen durch: Koblenz, Mülheim-Kärlich, Andernach, Neuwied, Bad Breisig, Linz, Sinzig, Bad Neuenahr, Remagen, Bonn und Köln.


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