Flucht- & Rettungspläne nach DIN ISO 23601
Sicherheit durch Fachplanung am Mittelrhein.
📞 02642 99 858 30Gesetzliche Pflichten
Ein Flucht- und Rettungsplan ist nach ArbStättV verpflichtend, wenn:
- Die Fluchtwegführung unübersichtlich ist.
- Ein hoher Anteil ortsunkundiger Personen (Kunden, Gäste) im Gebäude ist.
- Große räumliche Ausdehnungen vorliegen.
- Erhöhte Gefährdungen durch Arbeitsabläufe bestehen.
Pflegeheime & Kliniken
In sozialen Einrichtungen ist die horizontale Evakuierung entscheidend. Da Patienten oft nicht eigenständig über Treppen fliehen können, müssen Pläne klar definieren, in welche rauchfreien Brandabschnitte eine Verlegung möglich ist. Wir berücksichtigen diese Zonenmodelle in unserer Planung.
Hotels & Beherbergung
Hier sind zusätzliche Zimmerpläne (In-Room-Plans) nach Beherbergungsverordnung zwingend. Diese müssen dem Gast beim Verlassen des Zimmers sofort die korrekte Richtung zum nächsten Notausgang weisen. Mehrsprachigkeit (Deutsch/Englisch) ist hier Standard für internationale Gäste.
Wann ist eine Revision fällig?
Pläne müssen aktuell sein! Eine Revision ist zwingend bei:
- Baulichen Veränderungen (Wände, Durchbrüche).
- Nutzungsänderungen von Räumen.
- Veralteten Symbolen (Umstellung von DIN 4844 auf ISO 7010).
- Regelmäßig alle 2 Jahre zur Überprüfung der Übereinstimmung.
Vorgaben & Maßstäbe
Ein Plan muss lagerichtig zum Betrachter hängen. Die Standardgröße ist DIN A3 (DIN A4 nur in Zimmern). Die Maßstäbe variieren je nach Objektgröße: 1:100 (kleine Objekte) bis 1:250 (große Komplexe). Nur genormte Farben und Symbole nach ASR A1.3 sind zulässig.
Hinter den Kulissen
Präzision bedeutet für uns: Wir prüfen vor Ort die tatsächliche Lage von Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Kästen und Sammelstellen. Ein Plan rettet nur dann Leben, wenn die Realität im Gebäude exakt mit der Zeichnung übereinstimmt. Wir schauen genau hin.
Weitere Brandschutz-Leistungen am Mittelrhein:
Haftungsrisiko durch veraltete Pläne minimieren?
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