Prüfpflicht bei Brandschutztüren
Tipps & Mehrwert zur rechtssicheren Wartung am Mittelrhein.
📞 02642 99 858 30Gesetzliche Grundlage
Brandschutztüren sind keine normalen Bauelemente – sie sind sicherheitstechnische Anlagen. Die DIN 18095 regelt in Verbindung mit der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) und den Landesbauordnungen die strikte Prüfpflicht. Werden diese Intervalle versäumt, droht im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes.
Sicherheits-Check
Schon minimale Mängel wie eine spröde Dichtung, ein falsch eingestellter Türschließer oder eine klemmende Schließfolge verhindern, dass die Tür im Ernstfall rauchdicht abschließt. Wir prüfen jede Komponente auf Herz und Nieren, um die volle Schutzwirkung zu garantieren.
Haftungsschutz
Eine professionell dokumentierte Wartung ist Ihre Lebensversicherung gegenüber Behörden und Versicherern. Wir liefern Ihnen rechtssichere Prüfprotokolle, die im Ernstfall belegen, dass Sie Ihrer Betreiberverantwortung vollumfänglich nachgekommen sind.
Pflege & Hotellerie
In Gebäuden mit schlafenden oder mobilitätseingeschränkten Personen ist die Funktionsfähigkeit von Brandschutztüren kritisch. Hier führen wir Prüfungen mit besonderem Augenmerk auf Leichtgängigkeit und barrierefreie Nutzung durch, ohne den Brandschutz zu kompromittieren.
Wartungszyklen
In der Regel ist eine jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen vorgeschrieben. Je nach Beanspruchung und Umgebungsbedingungen (z.B. in der Industrie oder bei hoher Durchgangsfrequenz) können auch kürzere Intervalle notwendig sein, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Hinter den Kulissen
Präzision bedeutet für uns: Wir schauen über den Tellerrand hinaus. Wir prüfen nicht nur, ob die Tür ins Schloss fällt, sondern bewerten die gesamte Bausubstanz im Umfeld der Zarge. Nur wenn das Gesamtsystem stimmt, ist der Schutzraum sicher. Das ist unser Teamfokus.
Weitere Experten-Themen für Ihre Sicherheit:
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