Rechtssicherheit nach BetrSichV
Im Schadensfall fordert der Staatsanwalt das Prüfbuch. Fehlt die lückenlose Dokumentation der monatlichen Funktionsprüfungen und der jährlichen Wartung, greift die Beweislastumkehr. Der Betreiber muss beweisen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat – ein fast unmöglicher Akt ohne rechtssicheres Protokoll.
„Ein Stempel ohne detaillierte Mängelliste ist im Ernstfall wertlos.“
#Rechtssicherheit #BetrSichV #Dokumentation #TSMR
